buchstaben- und zeilengetreue Transkription |
Angleichung an heutige Schreibweise, in [..] Ergänzung |
ICH Henning von Britzke LandtCommenthur der Balley Sachßen TeutschOrdens Bekenne hiemit offentlich vor yedermeniglich. Demnach |
Ich, Henning von Britzke, landkomtur der ballei Sachsen deutschen ordens bekenne hiemit öffentlich vor jedermann. Demnach |
Weylandt Herr Johann von Lossaw Auch LandtCommenthur berüerter Balley seeliger gedechtnus, Von Wegen seiner patrimonial güetter, ein Disposition vnnd Vermeint Testament nach seinem |
weiland herr Johann v. Lossow, auch landkomtur berührter ballei, seligen gedächtnisses, von wegen seiner patrimonialgüter eine disposition und vermeintliches testament nach seinem |
Todt hinderlassen, Darin Zwar obengedeüte Balley Zuuorderst wolbedacht, aber außmangell nottwendigen Consens vnnd anderer requisiten von der Fürstlichen Dhtt: Erzhertzogen Maximilianij |
tode hinterlassen hat, darin zwar obengedachte ballei zuförderdst wohl bedacht wurde, aber aus mangel des notwendigen consenses und anderer requisiten von der fürstlichen durchlaucht erzherzog Maximilian |
zu Österreich et Administratorns vnnd Meistern Teütsches Ordens, Meinem genedigsten fürsten Herrn vnnd Obersten in Crafft habennder Regurlien, deß hochlöblichen Ritterlichen Teutschenn Ordens |
zu Österreich und administrator und meister des deutschen ordens, meinem gnädigsten fürsten, herrn und obersten, kraft der besitzenden regalien des hochlöblichen ritterlichen deutschen ordens, |
Reguln, Statuten, gewonheiten, vnd herkommens Cassiert, anuliert vnnd vernichtiget worden. Dahero aller obgedachtes Herrn LandtCommenthurs verlasss Niemandts An= |
seiner regeln, statuten, gewohnheiten und herkommen kassiert, anulliert und vernichtet worden ist. Daher für allen des obengedachten herrn landkomturs nachlass niemand an= |
ders, alß höchstgemelter Frstl: Dht: Alß Meistern Teütschordens, Alleinige Zuestendig vnnd heimgefallenn. Zur einß. - Vnnd dann Zum Andern, besagte Balley, von Vielen |
ders als höchstgemeldete fürstliche durchlaucht als meister des Deutschen Ordens allein zuständig und ihm heimgefallen ist. Zur eins. - Und dann zweitens besagte ballei von vielen |
Jahren Hero, wegen Reichs Contributionen, Reichstags Zehrung, Capittularischen Anlagenn, Competentz, Cammergerichts Vnnderhalt vnnd Außgaben, ein Ansehenliche Summa Inn |
jahren her wegen reichskontributionen, reichstagszehrung, ordenskapitularischen anlagen, kompetenzen, kammergerichtsunterhalt und ausgaben eine ansehnliche summe in |
retardat Irer Frstl: Dht: vnnd dem Meisterthumb schulden Pleiben, das Jedoch Ire Frst: Dhtt: benanter Balley eüsserste noth vnnd Vnuermögen, Vnnd das dieser Balley Vnmöglich |
retardat ihrer fürstlichen durchlaucht und dem meistertum schuldig gebleiben ist, dass jedoch ihre fürstliche durchlaucht der benannten ballei äußerste not und unvermögen, und dass es dieser ballei unmöglich ist, |
berüreten Ausstandt außzurichten vnnd Zubezahlen, Genedigst Zue gemüeth gefüreth, vnnd auß annderbahre milten, genaden, Erstlich souiel von, mehrgemeltenn Herrnn |
berührten ausstand auszurichten und zu bezahlen, gnädigst zu gemüt gefürt worden ist, und aus anderbarer milde und gnade erstens soviel von mehrgemeldetem herrn |
LandtCommenthurn seeligen, sonnsten der Balley Sachsen Zue guetenn gemeint vnnd angesehen ist, gefristen. Mier vnnd meiner Anuortraueten Balley, zue dero gedeyhen vnnd wolfarth. Vf |
landkomtur seligen sonst der Ballei Sachsen zu gute gemeint und angesehen ist, gefristen, mir und meiner anvertrauten ballei zu deren gedeihen und wohlfahrt, auf |
Mein Vnnderthenigst gehorsambst Supplicirenn vnnd anhalten, Gnedigst Cediert vnnd vbergeben. Dann Vms ander die Forderung obgesetztes Ausstandts vff gleichmessige de= |
mein untertänigstes gehorsamstes supplizieren und anhalten gnädigst zediert und übergeben; dann ums andere die forderung obengesetzten ausstands auf gleichmäßige de= |
mütigste bith, schwinden vnnd fallen lassen haben, dergestalt, das Irer Frst: Dhtt: oder dero Gewalthaber ein vor alles vnnd in recognitionem dero regalien vnnd hochheit |
mütigste bitte haben schwinden und fallen lassen dergestalt, dass ihrer fürstlichen durchlaucht oder deren gewalthaber ein für alles und in rekognition derer regalien und hoheit |
Dreytausent Thaler, darvonn Jedes Jahrs zue Jeder Franckhfurtter HerbstMess deß Künfftigen SechsZehenhundert vnnd Siebenden Jahrs an Zurechnen Dreyhundert Thaler. Vnnd |
dreitausent taler, davon jedes jahr zu jeder Frankfurter herbstmesse ab künftigen sechzehnhundert und siebenten jahres anzurechnen dreihundert taler.
Und |
sonnsten hinfüro die Jahrliche Competentz, vnnd andere anlagen, ohnfehlbahr, ohne allen lassten vnndt schade, bezahlen vnnd Lüeffern. (Daran ein Jeder in der Balley Sachßen |
sonst hinfort die jährliche kompetenz und andere anlagen unfehlbar ohne alle lasten und schaden bezahlen und liefern, (daran ein jeder in der ballei Sachsen |
residierender Commenthur Mier nach der Balley Anschlag zu steüren soll konnen) auch diese Concession vnnd Genedigste bewilligung in einige consequentz zue verfang, Vnnd |
residierende komtur mir nach der ballei anschlag zusteuern können soll) auch diese konzession und gnädigste bewilligung in einige konsequenz zu verfang und |
nachtheill höchstgedachter Frst: Dht: vnnd dero Nachkommen, rechten vnnd gerechtigkeiten, ziehen oder drüken solle noch wolle. Dessen Zue Uhrkundt hab Ich mich mit eigener handt vnnter= |
nachteil höchstgedachter fürstlicher durchlaucht und derer nachkommen rechten und gerechtigkeiten ziehen oder drücken solle noch wolle. Dessen zu urkund hab ich mich mit eigener hand unter= |
schrieben. Vnnd meinen anbeuollenenn Balley Insiegel an diesen brieff thuen henckhen, |
schrieben und mein anbefohlenes balleisiegel an diesen brief hängen tun. |
Geben vnnd geschehen Zue Mergentheim den Nyündten Martij reformierten Calenders, Im Jahr Nach der geburth Christi SechsZehenhundert vnnd Sechs. Heningk von Britzke Landt Commenther der balley Sachsenn |
Gegeben und geschehen zu Mergentheim den neunten März reformierten kalenders im jahre nach der geburt Christi sechzehnhundert und sechs. Henning v. Britzke landkomtur der Ballei Sachsen. |