Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen


Urkunde

Der Nachlass des Landkomturs Johann von Lossow (1605)


J. v. Lossow. Detail des Leichsteins zu Bergen

Jahr

Regest

Quelle
1605 1605.04.23 Magdeburg
Eröffnung des Testaments und Inventarisierung des Nachlasses an Barschaft und Wertpapieren des Lkt. der Ba Sa des DO und Hauptmann des md Domkapitels J.v. Lossow in der Sakristei des md Domes in Anwesenheit der Testamentare Ludwig v. Lochow, Wichardt v. Bredow, Henning v. Britzke, Hans Katte, Daniel v. Treskow und des Notars Heinrich Nauclerus.
LHASA, MD, Rep. E von Lossow Inventarium


Quelle

LHASA, Magdeburg - Standort Wernigerode - Rep. E von Lossow Inventarium
Zum Zeitpunkt der Transkription noch nicht paginiert


Publikationen

Nicht bekannt.

Archivalische Beschriftung

Lossow test. Acta no. 125. Inventarium über die v. Lossow. Test. Obligationes und andere Acta de anno 1680 sequ.

Beschreibung der Urkunde

Die Notariatsurkunde ist das erste Dokument in einem Band Lossowscher Testamentssachen im Bestand des LHASA, MD, Abt. Wernigerode.
Die Dokumente sind in Pergament gebunden, auf dem Noten und ein Liedtext in Latein zu erkennen sind.

Urkunde

Protokoll der Testamentseröffnung und der Inventarisierung des schriftlichen Nachlasses J. v. Lossows (23.04.1605 a.St)

Anno Domini Tausend Sechs Hundert und Fünfe, Dinstages nach Jubilate, war der 23. Monahts Aprilis, ist des Ehrwürdigen, Edlen, Gestrengen und Ehrnvesten Hansen von Lossauen seeligern, uff Alten Klitzke Erbsaßen, weyland der Balley Sachsen Land Commenthurn, grüne eiserne Lade in der Cyther von den verordneten Herrn Testamentarien, den Hoch- und Ehrwürdigen und Wohlgelahrten, Herrn Ludowigen von Lochauen, Dom Dechant, Herrn Wichardt von Bredow, Seniorn, Herrn Henning von Britzken, Commenthurn zu Burow, Hanß Katten zu Wust, Daniel von Treskow zu Schlagenthin, und Herrn Johann Müllerns Canonico sub Aula und Vicario der Ertzbischöfflichen Kirchen zu Magdeburg in mein unten benannten Notario Publici Gegenwart eröffnet, und von mir, was

{S.1v}

Anno domini tausend sechshundert und fünf [1605], dienstag nach Jubilate, war der 23. [des] monats April , ist des ehrwürdigen, edlen, gestrengen und ehrenfesten Hans von Lossow seligen, auf Alten Klitsche erbsass, weiland der Ballei Sachsen landkomtur, grüne eiserne lade in der zither von den verordneten herrn testamentarien , den hoch- und ehrwürdigen und wohlgelehrten herrn Ludwig v. Lochau, domdechant, herrn Wichardt v. Bredow, senior, herrn Henning v. Britzke, komtur zu Buro, Hans Katte zu Wust, Daniel v. Treskow zu Schlagenthin, und herrn Johann Müller kanonikus sub aula und vikar der erzbischöflichen kirche zu Magdeburg in meines unten benannten notario publici Gegenwart eröffnet, und von mir, was

{S.1v}

an Brief und Siegeln und sonsten an Baarschaft befunden, richtig inventiret worden, wie folget.
Fünf Portugalöser < BR> Zwey Tausend Thaler an guten Reichs Thalern baar Geldt.

an brief und siegeln und sonst an barschaft befunden, richtig inventiert worden, wie folget.
fünf Portugalöser zwey tausend taler an guten reichstalern bargeld.

In einer runden Schachtel mit A darin

<

In einer runden Schachtel mit A darin

Eine Hauptverschreibung, Gebhard von Alvensleben, Valtns seel. Sohn über Zwey Tausend Zwey und Hundert Thaler Mit EinHundert, Zwey und Dreyßig Thaler Zinß, de dato in den Heiligen Ostern ao. Sechzehn Hundert und Drey. Bürgen sind Gebhard von Meyendorff, und Hans Kotze zu Germersleben

Sub. No. 1.

Eine hauptverschreibung [von] Gebhard v. Alvensleben , Valentons seel. sohn, über zweitausend zweihundert taler mit einhundertzweiundreißig taler zins de dato in den heiligen Ostern ao. sechzehnhundert und drei [1603].
Bürgen sind Gebhard v. Meyendorff, und Hans Kotze zu Germersleben.

Sub. No. 1.

Eine Verschreibung über Ein Tausend Reichsthaler, Bastian, Edlen, mit Sechtzig Thaler jährlichen Zinß uf Ostern Anno

{S.2v}

Eine Verschreibung über eintausend reichstaler [von] Bastian, Edlen v. Platho, auf Grabow mit sechzig taler jährlichem zins auf Ostern anno

{S.2v}

Sechzehen Hundert und Zwey. Bürgen Güntzel von Bartensleben, Dieterich von Quitzow, Heinrich von Bredow und Ernst von Thümen.

No. 2.

sechzehnhundert und zwei [1602]. Bürgen Günzel v. Bartensleben, Dietrich v. Quitzow , Heinrich von Bredow und Ernst von ThHümen.

No. 2.

Eine Hauptverschreibung Sylvester Myhen über Ein Tausend Thaler, jährlich Sechtzig Thaler Zinß de dato in den Heiligen Ostern, Anno Sechzehn Hundert und Eins.
Bürgen Andreas Myhe, Andreas Wollmann, Andreas Königmann, Andreas Siegersleben und Cornelius Vibbe.

No. 3.

Eine hauptverschreibung [von] Silvester Miehe über eintausend taler, jährlich sechtzig taler zins de dato in den heiligen Ostern anno sechzehnhundert und eins [1601].
Bürgen Andreas Miehe, Andreas Wollmann, Andreas Königmann, Andreas Siegersleben und Cornelius Vibbe.

No. 3.

Eine Verschreibung über Ein Tausend Thaler bei Heinrich Westphalen seel. Witwe Claren Fricken ietzo Dieterich Brewitzkens Ehelichen Hauß Frauen mit Sechtzig Thaler Zinß uf Philippi Und Jacobi. Ao. Sechzehn Hundert und Eins.
Bürgen seynd Johann Martin Alemann, Clara Alemanns, Peter Frickens Witbe und Heinrich Pfeiffer nebst dem Consens des Raths der Alten Stadt Magdeburg über den Ziegelhoff.

No. 4.

Eine verschreibung über eintausend taler bei Heinrich Westphal seligen Witwe Claran Fricke, jetzt Dietrich Brewitzkes ehelicher hausfrau, mit sechzig taler zins auf Philippi und Jacobi. Ao. sechzehnhunderteins [1601].
Bürgen sind Johann Martin Alemann, Clara Alemann, Peter Frickens witwe, und Heinrich Pfeiffer; nebst dem konsens des rates der Alten Stadt Magdeburg über den Ziegelhof.

No. 4.

Eine Hauptverschreibung über Zwey Hun=

{S.2v}

Eine hauptverschreibung über zweihun=

{S.2v}

dert Thaler bei Ernst von Thiemen zu Brießen mit Zwölff Thaler Zinß de dato Sechzehn Hundert.
Bürgen Moritz von Thiemen, und Hans Friedrich von Thiemen

No. 5.

dert taler bei Ernst v. Thümen zu Briest mit zwölf taler zins de dato sechzehnhundert [1600].
Bürgen Moritz v. Thümen und Hans Friedrich v. Thümen.

No. 5.

In der andern Schachtel mit B signiret.

In der andern Schachtel mit B signiert.

Eine Haubtverschreibung darinnen Herr Joachimus Meinicke dem Herrn Land Commenthurn seel. Zum Ordens Hause Berga Fünff Huefen Landes vor Großen Rodensleben umb Fünff Hundert Thaler verkaufft. Anno Fünfzehn Hundert und Neun und Achtzig. Donnerstages nach Johannis Baptistae

No. 6.

Eine hauptverschreibung, darin herr Joachim Meinicke dem herrn landkomtur seligen zum ordenshause Bergen fünf hufen landes vor Großrodensleben um fünfhundert taler verkauft anno fünfzehnhundert und neunundachtzig [1589]. Donnerstag nach Johannis Baptistae

No. 6.

Eine Hauptverschreibung Güntzel von Bartensleben über Ein Tausend Thaler mit sechzig Thaler Zinß, de dato Sieben und Neuntzig.
Bürgen. Herr Wichard von Bredow und Hans Kotze.

No. 7.

Eine hauptverschreibung [von] Güntzel v. Bartensleben über eintausendtaler mit sechzig taler zins de dato siebenundneuntzig [1597].
Bürgen. Herr Wichard von Bredow und Hans Kotze.

No. 7.

Eine Hauptverschreibung Claren

{S.2v}

Eine hauptverschreibung [von] Clara

{S.2v}

Alemanns, Peter Fricken seel. nachgelaßene Witwen über Drey Tausend Drey Hundert Thaler, jährlichen mit Zwey Hundert Thaler sub. Hypotheka des Grünenbergs.
Ihr Kriegischer Vormund ist Bürgens. Johann Martin Alemann und Johann Salige de dato Ostern ao. Sieben und Neuntzig

No. 8.

Alemann, Peter Fricken seligen nachgelaßener Witwe, über dreitausend dreihundert taler, jährlich mit zweihundert taler sub. hypotheka des Grünenbergs.
Ihr kriegischer vormund ist Bürge. Johann Martin Alemann und Johann Salige, de dato Ostern ao. siebenundneunzig [1597].

No. 8.

Eine Verschreibung Matthias von Veltheimb über Viertausend Thaler jährlichen mit Zwey Hundert und Viertzig Thaler Zinß, uff Ostern ao. Fünfzehn Hundert und Sieben und Achtzig.
Bürgen seynd Ludowig von der Asseburg, Hanß Ernst von der Asseburg, Volrath von Brosicke und Asche von Marenholtz

No. 9.

Eine Verschreibung [von] Matthias v. Veltheim über viertausend taler jährlich mit zweihundertundvierzig taler zins auf Ostern ao. fünfzehnhundertundsiebenundachtzig [1587].
Bürgen sind Ludwig v. d. Asseburg , Hans Ernst v. d. Asseburg, Volrath v. Brosicke und Asche v. Mahrenholz

No. 9.

In der dritten Schachtel mit C.

In der dritten Schachtel mit C.

Eine Hauptverschreibung Daniels von der Schulenburg über Zwölff Tausend Thaler mit Sechshundert Thlr Zinß Ostern ao. Zwey und Neuntzig.
Bürgen seynd Joachim von der Schulenburg, TÖnnies, Albrecht, Joachim, Johann Georg, Jochim Heinrich

{S.3v}

Eine hauptverschreibung Daniels v. d. Schulenburg über zwölftausend taler mit sechshundert taler zins Ostern ao. zweiundneunzig {1592[.
Bürgen sind Joachim v. d. Schulenburg, Tönnies, Albrecht, Joachim, Johann Georg, Joachim Heinrich

{S.3v}

Christoff, Busse zu Polleben, Jürgen und Busse, alle von der Schulenburg, nebst dem Consens des Herrn Postulati Administratoris und Rmi Capituli

No. 10.

Christoph, Busse zu Polleben, Jürgen und Busse, alle v. d. Schulenburg, nebst dem konsens des herrn postulati administratoris und rmi capituli

No. 10.

Eine Verschreibung Jacob und Joachim von Itzenplitz über Fünffhundert Thaler, Ostern, Ao. Fünffzehn Hundert, Drey und Neuntzig.
Bürgen Gabriel von Lüderitz, Hanß Jürgen von Itzenblitz, Curd von Börstel, Siefert von Itzenplitz und Carol von Rundstedt.

No. 11.

Eine verschreibung [von] Jakob und Joachim v. Itzenplitz über fünfhundert taler, Ostern, Ao. fünfzehnhundertdreiundneunzig [1593].
Bürgen Gabriel v. Lüderitz, Hans Jürgen v. Itzenplitz, Curd v. Borstel, Siebert v. Itzenplitz und Karl v. Rundstedt.

No. 11.

Eine Verschreibung Siegfried Edlen von Platho, über Ein Tausend Thaler, jährlich mit sechtzig Thaler Zinß, de dato Sieben und Neuntzig, Ostern.
Bürgen. Herr Vitte von Möllendorff und Otto Edler von Platho

No. 12.

Eine verschreibung [von] Siegfried Edlen von Platho über eintausend taler, jährlich mit sechzig taler zins de dato siebenundneuntzig [1597], Ostern.
Bürgen herr Vitte v. Möllendorff und Otto Edler v. Platho

No. 12.

Herr Joachimus von Meinicken Verschreibung über Dreyhundert Thaler, Mitwochs nach Mauritii, Ein Tausend Sechshundert und vier.

No. 13.

Herr Joachim v. Meinickes verschreibung über dreihundert taler, mittwoch nach Mauritius, eintausendsechshundert und vier [1604].

No. 13.

Daruff ist ferner von Wohlgemeldten Herren Testamentarien des Herrn LandCommen=

{S.4v}

Darauf ist ferner von [den] wohlgemeldeten herren testamentaren des herrn landkom=

{S.4v}

turs seel. Testament, welches hiebevor vom Hochwlöblichen Dom Capitul uf bittliches Anlangen des Herrn Land Commenthurs confirmiret, publiciret und nebst dem Codicill verlesen und exequiret worden.

turs seligen testament, welches hierbevor vom hochwlöblichen domkapitel uf bittendes anlangen des herrn landkomturs konfirmiert, publiziert und nebst dem kodizillverlesen und exequiertworden.

Hierneben hat Heinrich Miehe Zwey unterschiedliche Verschreibungen produciret.

Eine Begnadigungs Verschreibung E. Hochwl. Dom-Capituls dem Herrn Land Commenthur seel. gegeben über Sechste Halb Huefen Landes so Männlich Lehen gewesen, aber aus sonderer Gunst und umb seiner geleister treuen Dienste willen seynd solche Äcker von E Hochw Dom Capitul in Erbzinß Güter verwandelt worden
Ao. Fünffzehn Hundert und Sechs und Siebenzig Montages nach conversionis Pauli

Eine Verschreibung E Hochwl Dom Capituls dem Herrn Land Commenthur ertheilet über etzliche Acker und ein Weyden Holtz Fleck, so Männlich Lehen gewesen, welche uf Erbenzinß gerichtet, von der Baumeisterey zu Lehen rührend, Anno Fünfzehn Hundert und Achtzig, am Tage Bartholomaei Apostoli.

Hierneben hat Heinrich Miehe zwei unterschiedliche verschreibungen produziert.

Eine begnadigungsverschreibung eines hochwohllöblichen domkapitels dem herrn landkomtur seligen gegeben über sechs und eine halbe hufe landes, so männlehen gewesen [ist], aber aus besonderer gunst und um seiner geleisteten treuen dienste willen sind solche äcker von einem hochw&üuml;rdigen domkapitel in erbzinßgGüter verwandelt worden anno fünffzehnhundert und sechsundsiebzig montage nach conversionis Pauli

Eine verschreibung eines hochwohllöblichen domkapitels dem herrn landkomtur erteilt über etlichen acker und einen weidenholzfleck, so männlehen gewesen [ist], welche auf Erbenzins gerichtet, von der baumeisterei zu lehen rührend, anno fünfzehnhundertundachtzig am tage Bartholomaei apostoli .

Und weilen man in Eröffnung und Verlesung vorangerührtes

{S.4v}

Und weil man in eröffnung und verlesung [des] vorangerührten

{S.4v}

Testamentis befunden, daß auch Joachim von Lossau auf Wolterstorff zum Testamentario mit verordnet, ist Er also darzu erfordert und beschieden worden, den Sachen mit bei zu wohnen und verrichten zu helffen; Im maßen dann auch geschehen.

testaments befunden, daß auch Joachim v. Lossau auf Wolterstorf zum testamentar mit verordnet [wurde], ist er also dazu erfordert und beschieden worden, den sachen mit beizuwohnen und verrichten zu helfen; im maße dann auch geschehen [ist].

Dieweil dann Ich, Heinricus Nauclerus Imperiali Authoritate Notarius Publ. nec non Rmi Capituli Metrop. Ecclesia Magdeb. juratus Amanuensis und Cythermeister uf geschehenes Anfordern bei Eröffnung vorangedeuteter Laden so wohl als andern wie obberühret, selbst gegenwärtig gewesen, und mit angesehen, wie solche Baarschafft im Umbzehlen, so wohl die vorangedeute Haupt Verschreibungen im Durchlesen richtig befunden, und alles was in der Lade gewesen, nebst dem Testamente und Codicillo wieder hinein gesatzt und verschloßen worden.
Hierumb so habe ich dieses uf Begehren mit Fleiß inventiret und mit eigenen Händen geschrieben auch gewöhnlichem Notariat Zeichen corrobiret und bekrefftiget.

Dieweil dann ich, Heinricus Nauclerus imperiali autoritate notarius publicus nec non rmi capituli metropolitae ecclesia Magdeburgense juratus amanuensis und zithermeister auf geschehenes anfordern bei eröffnung vorangedeuteter lade so wohl als andern wie oben berührt selbst gegenwärtig gewesen und mit angesehen, wie solche barschaft im umbzählen so wohl die vorangedeuteten hauptverschreibungen im durchlesen richtig befunden, und alles was in der Lade gewesen, nebst dem testament und kodizill. wieder hineingesetzt und verschloßen worden [ist].
Hierum so habe ich dieses auf begehren mit fleiß inventiert und mit eigenen händen geschrieben, auch [mit dem] gewöhnlichen notariatszeichen korrobiert und bekräftigt.

Actum ut supra.
S. Notar
L.S.
Heinricus Nauclerus in fidem.

Actum ut supra .
Sigillum Notar
L.S.
Heinricus Nauclerus in fidem.

Anmerkungen zum Text

23.04.1605: Alle Datumsangaben nach dem Julianischen Kalender [zurück]

CYTHER : Hier wohl: Sakristei; denn der Notar Nauclerus nennt sich "Cythermeister" [zurück]

TESTAMENTAR: Testamentsvollstrecker [zurück]

CANONICO SUB AULA und VICARIO: Domherr am Hof und Vertreter [zurück]

NOTARIO PUBLICI: Öffentlicher Notar [zurück]

INVENTIRET: aufgefunden [zurück]

PORTUGALÖSER: Goldmünze (genutzt als Schaumünze) im Wert von zehn Gulden, urspr. aus Protugal, auch in MD und anderen detuschen Städten geprägt [zurück]

PHILIPPUS UND JACOBUS: 3. Mai [zurück]

CONSENS: Zustimmung [zurück]

JOHANNIS BAPTISTAE: Johannes der Täufer von La Salle; 24. Juni [zurück]

KRIEGISCHER VORMUND: Vertreter einer Frau vor Gericht [zurück]

POSTULATI ADMINISTRATORIS UND RMI CAPITULI: [vom Domkapitel] vorgeschlagener Landesherr [ADMINISTRATOR. Titel des evangelischen Landesherrn] und Domkapitel [zurück]

KODIZILL: Im römischen Recht letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung oder Enterbung, sondern andere Anordnungen enthält. [zurück]

KONFIRMIERT: befestigt, bestätigt;
PUBLIZIERT. veröffentlicht;
EXEQUIERT. vollstreckt [zurück]

CONVERSIONIS PAULI: Tag der Bekehrung des Paulus; 25. Januar [zurück]

TAG BARTHOLOMAEI APOSTOLI: Tag des Apostels Bartholomäus; 24. August [zurück]

IMPERIALI...: öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität und auch des Kapitels der Metropolitankirche zu Magdeburg vereidigter Sekretär und Zithermeister. (ZITHERMEISTER: Küster [DWB]) [zurück]

CODICILL: Anhang zu einem Testament [zurück]

CORROBIRET: befestigt [zurück]

ACTUM UT SUPRA: geschehen wie oben [zurück]

S [IGILLUM]: Siegel [zurück]


Anmerkungen zum Inhalt

TESTAMENT Johann v. Lossow hatte 1594 sein Testament in aller Form errichtet [Zurück]

LUDWIG V. LOCHOW/LOCHAULudwig von Lochow, gestorben 1616, 70 Jahre alt. [Brandt: Dom. S.116f.; D_MD_S. 278] [Zurück]

WICHARDT V. BREDOW gest. am 20.08.1610 zu Magdeburg gestorben. Sohn Joachims von Bredow. Schon 1592 als Senior und Thesaurarius [Schatzmeister] des Magdeburger Domkapitels erwähnt, dazu Präpositus [Propst] der Stifte Sebastian und Peter und Paul. Sein Hängeepitaph (Sebastian Ertle 1601) im Magdeburger Dom zeigt eine Figur vor dem Kruzifix betend. [Brandt: Dom. S.112; D_MD_S. 278] [Zurück]

HENNING V. BRITZKE: Seit dem 19.12.1599 Koadjutor (beigeordneter Stellvertreter und designierter Nachfolger) des Landkomturs Lossow [Nieders. Staatsarchiv in Wolfenbüttel. 30 A Urk 8], 1605 Komtur der Kommende Langeln, 1610 Landkomtur der Ballei Sachsen. Inschrift auf dem Leichstein in Bergen: "Anno 1546 den Dienstag nach Trin. Ist Herr Henning von Brietzke [Britzke] geboren Anno 1576, den 17ten December zu Lucklum eingekleidet, anno 1606 den 17ten Martii zum Landcommrath confirmiret worden, anno 1611 den 10ten Nov. 6 Uhr abends ist der Hochw. Edle und Ehrenv. Herr Henning von Britzken der Balley Sachsen Landtcomther auf Lucklum und Berge in Christo sehl. eingeschlafen. [Kirchenbuch Ko Be]. Starb 1611 an der Pest in Bensdorf bei Plaue/Brandenburg und wurde dort beigesetzt. [Demel 2004 Fn.297] [Zurück]

005 HANS V. KATTE (1570 Wust - 1622 Wust) / Sohn des Heinrich von Katte (um 1528 +1588) auf Wust und der Anna von Wuthenau / Enkel des Hans von Katte (vor 1500 - 1562) auf Wust und der Margarethe von Retzdorff a.d.H. Hinzdorf / Urenkel des Grootahn Heinrich von Katte (vor 1489 - 1522 ) auf Vieritz und Christine von Treskow. Grootahn Heinrichs Söhne Balthasar I. (+1577), verheiratet in erstrer Ehe mit Ursula Anna von Arnim aus dem Hause Krüssow, in zweiter Ehe mit Katharina von Treskow aus dem Hause Buchow; Caspar und Melchior, Brüder die Katten auf Vieritz, Alten- und Neuenklitsche, wurden 1570 zusammen mit Claus, Peter und Hans, Brüdern von Lossau, mit Altenklitsche belehnt. [LHASA, MD, Rep.Cop. Nr.116] [Zurück]

V. ALVENSLEBEN : 1563 gehörten die Dörfer Eichenbarleben mit 28 Hausw. Ludolf (1511-1596) und Andreas v.A., Satuelle mit 32 Hausw. und Uthmöden (zur Häfte Magdeburgisch, zur Hälfte Braunschweigisch) mit 33 Hausw.Ludolf und Joachim (1514-1588) v.A., Süpplingen mit 15 Hausw. Reimer v.A., Hundisburg mit 50 Hausw. und Ackendorf Ludolf v.A. [Kirchenvisitation 1564. S.100ff.; Wiehle 2001. S.11-13]. Zwischen dem Herrschaftgebiet derer v..A. und der Kommende Bergen lag das Amt Dreileben. Ein Gebhardt, Sohn Val[en]tins v.A., kann nicht nachgewiesen werden. [Zurück]

VON MEYENDORFF: 1563 besaß Andreas von Meyendorf (1522-1583) die Dörfer www.ummendorf-boerde.de mit 47 Hausw. (jetzt mit Bördemuseum und Eilsleben mit 46 Hausw. Man kann vermuten, dass Gebhard v.M. ein Sohn des Andreas v.M. war. [Zurück]

KOTZE ZU GERMERSLEBEN: Den Kotze zu Germersleben gehörten 1563 die Dörfer Groß und Klein Germersleben und Klein Oschersleben mit insgesamt 106 "Hauswirten". [Kirchenvisitation 1564]. Der Kotze-Besitz grenzte im Süden an die Ämter des Amtes Egeln. [Zurück]

V. QUITZOW: Alter märkischer Adel, zu Beginn des 15. Jahrhunderts bekannt geworden durch den Widerstand der Brüder Johann und Dietrich v.Q. gegen Friedrich I. (1371-1440), Markgraf und erster Kurfürst von Brandenburg 1415-1440. Unter den zahlreichen Dietrich v.Q. ist der Zeuge D.v.Q. nicht zu identifizieren. Möglicherweise gehörte er zur Rühstädter Linie und war ein Sohn des D.v.Q., der 1593 bei Legde (südwestlich von Wilsnack) erschlagen wurde und in Rühstädt an der Elbe seine letzte Ruhestätte fand. Mordtat und Sühne wurden in einem zeitgenössischen Gedicht und von Theodor Fontane in den "Wanderungen durch die Mark Brandenburg" beschrieben. Der erschlagene Dietrich v.Q. war in erster Ehe mit Katharina von der Schulenburg, in zweiter Ehe mit Sophia von Meyendorff verheiratet –die Familiennamen erscheinen in anderen "Verschreibungen" des Nachlasses. - Fontane sah bei seinen Wanderungen aber auch das Grabmal eines D.v.Q. in Eldenburg, gestorben 1605, der zur Eldenburger Linie gehörte und kaum ein Sohn des Erschlagenen sein kann.009 [Zurück]

010 SILVESTER MIEHE: wie auch der Zeuge Andreas Miehe zweifellos ein Verwandter des Gutsverwalters der Kommende Bergen Heinrich Miehe, dessen Ehefrau Magdalene die "angenommene Tochter" Christophs von Lossow war, dem Bruder des Erblassers Johann v. L. [Zurück]

JOHANN MARTIN ALEMANN: Johann Martin I. Alemann (1554-1618), Ratskämmerer und Bürgermeister der Altstadt Magdeburg Mitglied der alten und einflussreichen Magdeburger Patrizierfamilie v. Alemann 011, [Zurück]

ERNST V. TH&UUML;MEN zu Briest/Tangerhütte. [Zurück]

V. D. ASSEBURG: 1563 gehörten Heinrich "dem Reichen" von der Asseburg (gest. 1575) die Dörfer Ampfurth (Herrensitz), Klein Wanzleben, Schermke, Seehausen/Börde (1695 Stadtrecht) und Remkersleben mit insgesamt 251 "Hauswirten". Die von der Asseburg waren auch Gerichtsherren des Klosters Meyendorf. [Kirchenvisitation 1564] Der Besitz grenzte im Norden an die Kommende Bergen. Bei WIKIPEDIA ist unter den zahlreichen v. Alvensleben um 1600 kein Ludwig v. A. zu finden. [WIKIPEDIA: Alvensleben. 25.01.2007] [Zurück]

V. D. SCHULENBURG: altmärkischer Adel, im 16./17. Jh. Stammsitz Burg und Dorf Beetzendorf (20 km südlich von Salzwedel). "Um 1600 erreichte der Grundbesitz des Geschlechts seine größte Ausdehnung. Angehörige der Schulenburgs hatten Lehnsgüter in Brandenburg, dem Erzbistum Magdeburg, Anhalt, Böhmen, Sachsen, Wolfenbüttel, Pommern, Lüneburg, Braunschweig und in der Niederlausitz." [WIKIPEDIA: Schulenburg. 25.01.2007] "Jacob von der Schulenburg erhielt nach seiner Heirat mit Ehrengard von Münchhausen 1548 das Schloss Angern (seit 1448 Lehngut der Herren v. d. Schulenburg) als Erbgut und wohnte auch dort, wenn er nicht gerade auf einem Kriegszug war. 1575 begleitete er den Kurfürsten zum Reichstag nach Regensburg, auf der Heimreise starb er Ostern 1576 in Magdeburg. Den Besitz erbte sein Halbbruder Daniel auf Aldenhausen, der letzte Überlebende der 14 Söhne von Daniel von der Schulenburg. Dieser verpfändete Angern am 29.3.1592 für 12.000 Reichstaler an Hans von Lossow." Auf Beziehungen zwischen dem Landkomtur Lossow/dem Deutschen Orden und der Familie v. d. Schulenburg weist auch eine Grabplatte in der ehemaligen Kommendekapelle in Bergen/Börde mit der Inschrift hin: "Anno 1595. den 14ten junij ist in gott seliglich entschlaffen der ehrenveste und wohlgerechte Ernst Schulenburg, Jacob von der Schulenburg des obersten sohn, dem gott ein friedliche auferstehung verleihen wolle. Amen." [Kirchbuch Ko Be] [Zurück]

V. ITZENPLITZ Wie die Familie derer v. Schulenburg hatten auch die v. Itzenplitz eine enge Beziehung zum Deutschen Orden. Auf Beziehungen zwischen dem Deutschen Orden und der Familie v. Itzenplitz weist eine Grabplatte in der ehemaligen Kommendekapelle in Bergen hin: "Anno 1597. den 17ten jan. ist in gott entschlaffen [fehlt] Jacob von Hitzenplitz Conrad von Hitzenplitz sohn, dem gott eine frölige auferstehung [fehlt] wolle. Amen." [Kirchbuch Ko Be] [Zurück]

V. MÖLLENDORF: Die Familie besaß gemeinsam mit denen v. Quitzow das Dorf Rühstädt. Ob Vitte/Veit v. M. zu dieser Familie gehörte oder ein Sohn des Hans v. M. und der Anna von Platen/Platho/Plotho war, ließ sich nicht ermitteln. - Hans v. M. war herzoglich-braunschweigischer Hofmarschall und fürstbischöflich-magdeburgischer Landrat, er starb 1586. Sein Sohn Titus v. M. (1570-1632) war Domherr und Senior des Magdeburger Domkapitels. [Zurück]

HEINRICH MIEHE/MYHE: Gutsverwalter der Kommende Bergen und Ehemann Magdalenes, der Haupterbin Lossows, die gemäß Testament den Hof Bergen und andere Besitzungen Lossows "auf Lebenszeit" nutzen durfte. 1619 am Sonntag nach Gallus [16.10] schlossen der Landkomtur Joachim von Hopkorff/Hopfkorb und sein Koadjutor Baltzer/Balthasar von Einbeck in der Kommende Bergen einen Pachtvertrag. Darin heißt es, dass J. v. Hopfkorb den Hof Bergen in Besitz und Nutzung hat. Vorher hatte ihn Heinrich Myhes Ehefrau auf Lebenszeit. Der Hof war vor zwei Jahren [1617] an den Orden zurückgefallen. [LHASA, MD, Rep. A 51 F 5a Bl.113v-114r] [Zurück]

1576: Kopie im LHASA, MD Rep. Cop. 116 S.086f. [Zurück]

VERSCHREIBUNG 1580: Kopie im LHASA, MD Rep. Cop 116 S. 188f.: [Zurück]

LOSSAU AUF WOLTERSTORFF: "Seit 1491 war die Adelsfamilie v. Lossow Rittergutsbesitzer in Woltersdorf bei Magdeburg, die jedoch dem Bischof zu Brandenburg tributpflichtig war." [WIKIPEDIA: Woltersdorf_(bei_Magdeburg) 25.01.2007] Mit Johann v. Lossow/Lossau starb 1605 die Linie Altenklitsche der Familie Lossow aus. [Zurück]

Alle Rechte der - auch auszugsweisen - Vervielfältigung zum Zweck der kommerziellen Verbreitung beim Verfasser.


Zitieren dieses Textes

(1) virtuell: http://ernstherbst.online.de/hist/urk/1605_lo_test_inv.htmund Datum der Einsichtnahme
(2) im Druck: E. Herbst: Der Nachlass des Landkomturs Johann von Lossow (1605) Atzendorf 2007
Datum der Transkription: 20.01.2005

Letzte Änderung: 13.10.2007