Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur

Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen



Beschwerde des Komturs Hoyer v. Lauingen über die vorgesehene Ernennung des Koadjutors der Ballei Sachsen (1599)

Datum

Regest

Quelle
11.10.1599 (a.St.) Der Komtur zu Langeln, Hoyer v. Lauingen, beschwert sich über die vorgesehene Ernennung des Komturs Henning v. Britzke zum Koadjutor des Landkomturs Johann v. Lossow. DOZA Abt. Sa 209/1

Text

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- Buchstaben- und zeilengetreue Übertragung, Kleinschreibung -
- Anpassung an moderne Schreibweise, Lautstand beibehalten -
Dem Ehrwirdigen, Edlen Gestrengen vndt Dem ehrwürdigen, edlen, gestrengen und
Ehrnvesten Herren, Hern JOHANN EUSTACHIUS ehrenfesten herrn, herrn Johann Eustachius
VON WESTERNACH, Furstlicher Durchleuchtigkeit von Westernach, fürstlicher durchlaucht
Stadthalter zu Mergentheim, vndt Compter statthalter zu Mergentheim und komtur
zum Kuffenbergk, Vnserm großgünstigen zum Kapfenburg, unserm großgünstigen
Herrn vndt Freundeherrn und freund
.
Vnsere freundwillige dienste Jeder Zeitt Unsere freundwilligen dienste jeder zeit
beuor, Ehrwirdiger, Edler, Gestrenger zuvor, ehrwürdiger, edler, gestrenger
vnd Ehrnuester, Gunstiger Herr vnd Freund, und ehrenfester, günstiger herr und freund,
E. Ehrw. konnen wir des Ordens notturfftt euer ehrwürden können wir, des ordens notdurft
nach, zuuormelden nicht lassen, Daßnach, zu vermelden nicht lassen, dass
vnser Herr LamdtCompter dieser Balley, unser herr landkomtur dieser ballei,
weil ehr nurn mehr etwas bey Altter, vns weil er nunmehr etwas bei alter, uns
wieder vnsern Willen, einen neuen Landt-wider unsern willen einen neuen land-
Compter anordnen vndt bestetigen lassen, komtur [hat] anordnen und bestätigen lassen.
Ist auch albereit die vorgeschlagene Persohn Ist auch allbereits die vorgeschlagene person
von vnserm Gnedigsten Hern vnd Obern, von unserm gnädigsten herrn und obern,
dem Hern Deutschen Meister zur bestetigung dem herrn deutschen meister, zur bestätigung
den 21ten Nouemb. neues Kalenders, Kegen zum 21. November neuen kalenders nach
Mergentheim beschieden worden. Mergentheim beschieden worden.
Vndt dieweil wir den Alle miteinander Und dieweil wir denn alle miteinander
so viel befunden, das die vorgeschlagene so viel befunden, dass die vorgeschlagene
Persohn dem Orden nicht dienstlich, konnenperson dem orden nicht dienlich [ist], können [wir]
auch in keinem Wege denselben vor einen auch keineswegs denselben als einen
LandtCompter auffnehmen, Sintemal landkomtur annehmen, sintemal
ehr ein solcher Man, der dem Orden biß dahero er ein solcher mann [ist], der dem orden bisher
weinig nutz geschaffen hat in seinem anbe=wenig nutzen geschaffen hat in seinem anbe-
uohlenen Hause, vnd ein solcher der nichtt des fohlenen hause, und [er] ein solcher [Mann ist], der nicht des
Ordens nutz vnd bestes, besonders seinen Ehr=ordens nutzen und bestes, sondern seinen ehr-
geitz gesuchett. geiz gesucht [hat].
Wollen derowegen E. Ehrw. wir hiermit Wollen deswegen euer ehrwürden wir hiermit
vnsere des Ordens notturfftt zu bedencken unsere, des ordens, notdurft zu bedenken
geben, beneben gantz freundlicher bitte, geben, neben [der] ganz freundlichen bitte,
E. Ehrw. wollen dieser Balley zum besten euer ehrwwürden wollen dieser ballei zum besten
die beschaffungen befordern helffen, Daß die beschaffenheit befördern helfen, dass
vns die vorgeschlagene Persohn, wider vnser aller uns die vorgeschlagene person wider unser aller
ein Willigunge, auch dem alten gebrauch vndt einwilligung, auch dem alten gebrauch und
gewonheit, wie es vor Alters in dieser Balley [der] gewohnheit [nach], wie es von alters [her] in dieser ballei
gehaltten, zu wider nicht moge auffgedrungen, gehalten [worden ist], zuwider nicht möge aufgedrungen
vnd vor einen LamdtCompter inuestiret werden, und als ein landkomtur investiert werden,
Besondern vns bey vnser aller freyen Wahl, sondern uns bei unser aller freien wahl,
vndt Vorschlagunge einer tuchtigen Person, wie und vorschlag einer tüchtigen person, wie
deren Ir man weder dieser deren ihr man weder dieser
noch anderen Balleyen von noch anderen balleien von
eins Teutschen Meisters wegen eines deutschen meisters wegen
gestendig geständig [ist]
gebreuchlich schutzen vnd vortheidigen helffen. gebräuchlich schützen und verteidigen helfen.
Das wir den zu der Zeitt, da vnser itziger gebie=Dass wir dann zu der zeit, da unser jetziger gebie-
tender LandtCompter nach dem Willen Gottes, tender landkomtur nach dem willen Gottes
aus dieser Welt durch den zeitlichen tod abge=aus dieser welt durch den zeitlichen tod abge-
fordertt wurde, welches Gott gnedig lange fordert würde, welches Gott gnädig lange
verhuten wolle, einen solchen denselben wol=verhüten wolle, einen solchen denselben wol-
len, der nichtt allein tuchtigk, vndt einer len, der nicht allein tüchtig [ist] und einer
solchen Balley so vorzustehen wissen. solchen ballei so vorzustehen weiß.
Dieses wir des Ordens notturfft nach, Dieses wir des ordens notdurft nach
zum besten E. Ehrw. zuuormelden keinen zum besten euer ehrwürden zu vermelden keinen
vmbgangk haben konnen. umgang haben können.
Der trostlichen Zuuorsicht, E. Ehrw. werden Der tröstlichen zuversicht, euer ehrwürden werden
sich in diesem des Ordens bestes in dieser sich in diesem [Falle] des ordens bestes in dieser
Balley lassen angelegen sein, vnd sich in ballei lassen angelegen sein, und sich in
diesem vnsrem Suchen gemeß gunstiglichen diesem unserem ersuchen gemäß günstig
zu ertzeigen wissen. zu erzeigen wissen.
Das seindt wir alle sempttlich, vndt ein Dessen sind wir allesamt und ein
jeder in sonderheitt vmb E. Ehrw. hochstes jeder im besonderen, um euer ehrwürden höchsten
vermugens nach, hinwider zuuorschulden vermögen nach hinwider zu verschulden
williger den willigk.
Gegeben auff
williger den willig.
Gegeben auf
dem Ordenshause Berga, den 11ten dem ordenshause Bergen, den 11.
Octob. Anno 99 Oktober anno [15]99
notari Hoyer von Lowen CompterNotar Hoyer von Lauingen, komtur
zu Langlumb, im Nahmen zu Langeln, im namen
vnd von wegen aller und von wegen aller
meiner Mitthernmeiner mitherren

Anmerkung

Wappen des HDM v. Westernach

Wappen des Landkomturs Johann Eustachius v. Westernach auf Kronburg im Deutschordensschloss zu Münnerstadt

Johann Eustach von Westernach war der Statthalter des Hoch- und Deutschmeisters Maximilian I. (III.) zu Mergentheim und der Komtur zu Kapfenburg, auch kaiserlicher Rat.
[Demel: Der D.O. im Spiegel seiner Besitzungen...” S.618]


  • *21.12.1545 in Schwaben,
  • 13.05.1566 zu Horneck in den DO aufgenommen.
  • 1580 Hauskomtur zu Ellingen.
  • 05.09.1585 Hauskomtur zu Mergentheim.
  • 1588 Statthalter des Meistertums.
  • 1605 Ratsgebietiger der Ballei Franken.
  • 1618 Landkomtur Ballei Franken.
  • 19.03.1625 bei der Zusammenkunft der protestantischen Fürsten in Rothenburg o.T. belehnt und zum Hochmeister gewählt.
  • +25.10.1627 Mergentheim.
[Boehm: Die Hochmeister der Residenz Mergentheim. Mergentheim 1997. S.8]


Johann Eustach von Westernach (1545-1627) Der Adlige trat im Jahr 1566 in den deutschen Orden ein und machte dort eine Kariere vom Küchenmeister im Ordenshaus Ellingen bis in die Reichspolitik, in der er als Verfechter habsburgischer Interessen und als kaiserlicher Kommissar ein Rolle spielte.
1590 erhielt Westernach die Kommende Kapfenburg. In den folgenden Jahren ließ er die mittelalterliche Burg zum repräsentativen Schloss ausbauen.
Der Deutschordenskonvent wählte ihn 1625 zum Hoch- und Deutschmeister.
Westernach ist in der Schlosskirche in Bad Mergentheim begraben.


Quelle

DO-Zentralarchiv in Wien (DOZA) Abt. Sa 209/1


Publikationen

unbekannt

Zitieren dieses Textes

(1) virtuell: http://ernstherbst.online.de/hist/urk/1599_1011_hvla_an_kanzler.htm und Datum der Einsichtnahme


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Text eingegeben: E. Herbst, 26.12.2007
Datum der Transkription:
28.04.2005

Letzte Änderung: 26.12.2007