Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen


Brieffragment


Landkomtur Lossow an die Deutschordenskanzlei (08.10.1598)

Datum

Regest

Quelle
1598 08.10.1598, Kommende Bergen
Landkomtur Lossow informiert die Deutschordenskanzlei, dass er keinen Ausweg sieht, seinen Gefangenen in Lucklum hinrichten zu lassen oder aus der Gefangenschaft zu entlassen."
LHASA, MD Rep. A51, IX Nr. 6 Bl.63

Publikationen

Nicht bekannt.

Brieffragment


08.10.1598, Bergen.
[Ohne Adresse und Anrede] Landkomtur Lossow an die Deutschordenskanzlei

Auch kann ich euch nicht bergen, das der gefangenne zu Lucklum itziger zeidt, noch gefenglich sitzett, wie er auch meines erachtens, wo fern nicht keyserlicher befehl, vom kammer gericht, deßwegen einkombt, wol solang, biß er enthlich im gefengknuße umbkombt, wirdt gefengklich gehalten werden mußen, sintemal niemandt der sich sein annehmen, vnd ihn auß zuburgen gemeinet ist, vorhanden, vnd er sonst ohne burgen der gefengnuß, wo ferne dem orden dadurch nicht nachtheill zugezogen werden soll, nicht zu enlaßenn. Auch kann ich euch nicht bergen [verschweigen], dass der gefangene zu Lucklum jetziger zeit noch gefänglich sitzt, wie er auch meines erachtens, wofern nicht ein kaiserlicher befehl vom kammergericht deswegen einkommt, wohl solange, bis er endlich [schließlich] im gefängnisse umkommt, wird gefänglich gehalten werden müssen, sintemal niemand vorhanden ist, der sich seiner annehmen und ihn auszubürgen [sich für seine Entlassung zu bürgen] gemeint [gesonnen] ist, und er sonst ohne bürgen der gefängnis [Gefangenschaft], wo ferne dem orden dadurch nicht nachteil zugezogen werden soll, nicht zu entlassen ist.
Vnd ist zwar zuerbarmen, daß dem orden allenthalben, dermaßen zugesetzt wirdt, wollen derwegen vff wege helffen gedencken, wie doch den sachen zu rathen, damith der arme gefangene in seinnen hafft nicht gahr vmb komen, vnd auch dem orden anseinnem rechten nicht nachtheill deßwegen zugezogen werden moge.
Bergen den 8en 8bris ao 98
Und ist zwar zum erbarmen, dass dem orden allenthalben dermaßen zugesetzt wird, wollen derwegen auf wege helfen zu gedenken, wie doch den sachen zu raten, damit der arme gefangene in seiner haft nicht gar umkommen wird, und auch dem orden an seinem recht nicht nachteil deswegen zugezogen werden möge.
Bergen den 8. Oktober 1598


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Zitieren dieses Textes

(1) virtuell: http://ernstherbst.online.de/hist/urk/1598_1008_la_an_dok.htm und Datum der Einsichtnahme
(2) im Druck: Ernst Herbst: Landkomtur Lossow an die Deutschordenskanzlei (08.10.1598) Atzendorf 2007

Datum der Transkription: 10.10.2007

Letzte Änderung: 12.10.2007



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