Ernst Herbsts gesammelteUrkunden, Regesten, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen

Urkunde

1580 Belehnung Lossows


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Quelle

LHASA, MD, Rep. Cop 116 S.188f.


Regest

1580.08.24 Magdeburg

Der magdeburgisch-domkapitularische Hauptmann zu Egeln Johann/Hans von Lossow/Lossau wirden vom Magdeburger Domdechanten Levin von der Schulenburg und dem Senior des Domkapitels Franz von Koenigsmarck mit Ländereien vor Egeln belehnt, das Mannlehen wird in Erbzinsgut umgewandelt.


Beschreibung der Urkunde

Die Urkunde ist als Abschrift im Kopialbuch des Magdeburger Domkapitels überliefert. Der Text wird buchstabengetreu mit kleinen Anfangsbuchstaben wiedergegeben.


Publikationen

Erstveröffentlichung (virtuell)

Text der Urkunde

Des heubtmans zu Egeln Hansen von Lossau vohrschreibung vber etzlichen acker so menlich vnd ihme auff erbzinse sambt einen weidenholzfleck vor Egeln gelegen, ist vorschrieben worden
[S.187r]
- Wihr Levin von der Schulenburgk thumbdechant, Franz von Koenigsmarck senior vnd capittelgemein der erzbischofflichen kirchen zu Magdeburgk bekennen mit diesem vnserm offenen briefe vor vns vnd vnsere nachkommende am thumcapittell.
Demnach der ehrwirdige vnd ehrnueste vnser heubeman [sic!] zu Egeln und lieber getreuer
[S.187v]
HANß VON LOSSAU von vnserm vnderthanen zu Egeln HANSEN REINHARDTEN viertzig Morgen ackers vor Egeln im stadtfelde gelegen, vor drey hundert vnd dreissig thaler,
vnd dan noch eine halbe huefe landes auch vor Egeln gelegen, an welcher gedachter HANSEN REINHARDTS großmutter noch zur zeit die leibzucht hatt, vor ein hundertt ganzer haupthafftiger thaler, alles bahrbezahlte kauffsummen,
desgleichen von HEINRICH KUNZEN Vier morgen ackers vor Egeln hinder der worde an des closters001
siechenbreite gelegen,
vnd darzu einen weidenholzfleck an dem tamme vor Egeln gelegen, vor ein hundert vnd sechzig thaler auch bahrerlegtes kaufgeldes, erkaufft vnd an sich gebracht,
alles nach laut vnd inhalt ihrer darüber auffgerichteter kauffuorschreibungen,
welchen acker vnd weidenholzfleck HANß REINHARDT vnd HEINRICH KUNZE bißdahero von vns zu menlichem lehen gehabt, alß haben wihr vmb der getreuen dienste willen welcher gedachter vnser heubtman vns viel jahr geleistet, 002
nicht allein vnsern consens zu solchem kauffe gegeben, sondern auch dieweil wihr befunden, das dem heubtmanne seinem stande vnd gelegenheit nach, mit menlichen lehengüthern wenig geholffen, 003
ihme solchen obgedachten acker vnd weidenholzfleck zu rechtem
[S.188r]
erbzinsguthe vorendert vnd vorschrieben,
vorschreiben ihme auch denselbigen hiermit vnd in crafft dieses briefes zu einem rechten erbzinsguthe dergestaldt vnd alßdas er vnd seine erben oder nachfolger, 004
hinforder solchen acker vnd weidenholzfleck von dem baumeister005
vnserer kirchen zu rechtem erbzinsguthe in lehen empfahen, vnd auf jeden lehnfall einen halben gülden zur lehnwahr, deßgleichen alle jahr auff martini einen halben gülden zu rechtem erbzinse in vnser ambt Egeln vnseumlich sollen vnd wollen entrichten.
Wihr behalten vns aber an solchem acker vnd weidenholzfleck hiermit diese gerechtigkeit beuohr, da kuenfftiger zeit gedachter vnser heubtmann oder seine erben oder nachfolgere solchen acker vnd weidenholzfleck widderumb zuuorkeuffen oder zuuorlassen bedacht sein werden, das wihr oder vnsere nachkommene, kegen erstatung des werths was ein frömbder darumb zu thun bedacht, den vorkauff vor allen andern haben, vnd die negsten darzu sein wollen,
sonsten sollen mehrgemelter vnser heubtman vnd seine erben oder nachfolgere mit berürtem acker vnd weiden holzfleck ihres eigenen freyen gefallens, wie erbzinsguths recht vnd gewohnheeit ist, zu gebahren jderzeit fueg vnd macht habenn, alles getreulich vnd sonder gefehrde.
Daß zu uhrkunde haben wihr vnsers capittels insiegell wissentlich an diesen brief hengen lassen,
der gegeben ist zu Magdeburgk nach Christi vnsers erlösers vnd seligmachers geburth im 1580. jahre am tage Bartholomei Apostoli.006


Anmerkungen:
001 Das Zisterzienserinnenkloster Marienstuhl liegt im Süden, die Burg im Norden der Stadt Egeln. Die Nonnen widerstanden erfolgreich der Reformation. [Schrader 1965] [Zurück]
002 Johann/Hans von Lossow war von 1556 bis frühestens 1585 Hauptmann des domkapitularischen Amtes Egeln [Engeln 1882] mit der Burg Egeln, den Orten Etgersleben, Bleckendorf, Tarthun, Schwaneberg, Atzendorf, Unseburg, Egeln-Altemarkt Wolmirsleben und dem Vorwerk Altona im Erzstift Magdeburg. [Kirchenvis. 1564. S.48-56] 1579 wird er als Hauptmann des domkapitularischen Amtes Hadmersleben im Erzstift genannt [LHASA, MD,.A 51, II Nr.46 S.75-76] Zum Amt Hadmersleben gehörten die Burg und das Dorf Hadmersleben, Hakeborn, Westeregeln und Langenweddingen [Kirchenvis. 1564. S.36-40]. Lossows Nachfolger in beiden Ämtern Christoph von Eichstedt wird 1588 zum erstenmal erwähnt. Dessen Nachfolger Friedrich von Schütz war 1598 Hauptmann beider Ämter und dazu des Amtes Athensleben[Engeln 1882]. Er war Ritter des Deutschen Ordens und war 1632 Komtur der Kommende Dahnsdorf [LHASA, MD, A 51 F 5a Bl.106v] Die Burg Athensleben und die Dörfer Borne, Bisdorf und Löderburg mit der Mühle und wüsten Dorfstelle Rothenförde wurden 1598 von den Herren Plesse von Kracht, die es seit 1486 als Lehen besaßen, dem Domkapitel Magdeburg zurückgegeben und von diesem als Amt Athensleben verwaltet. [Wüstungen s.339f.] Die Ämter Hadmersleben, Egeln und Athensleben bildeten die Grenzregion des Erzstifts Mittelalter zum Bistum Halberstadt entlang der Bode von Hadmersleben bis Gänsefurt im Fürstentum Anhalt und von 1461 bis 1919 im Besitz der Familie von Trotha. [Zurück]
003 „SEINEM STANDE“: als Deutschordensritter hatte Lossow bei seiner Aufnahme („Einkleidung“) Keuschheit = Ehelosigkeit gelobt; „SEINER GELEGENHEIT“: dem Domkapitel war offensichtlich bekannt, dass Lossow keinen außerehelichen Sohn hatte. [Zurück]
004 ERBEN ODER NACHFOLGER: Als Erben kamen 1580 noch Lossows Brüder Klaus (1515-1585, Gedenkplatte des Ritters in der Kirche zu Altenklitsche) und Peter (1520-1603; sehr gut erhaltene Gedenkplatte des Ritters in Altenklitsche) in Frage. [Zurück]
005 Der Baumeister des Domkapitels war für das Amt Egeln zuständig. [Zurück]
006 Tag des Apostels Bartholomäus:: 24.08. Hier Datumsangabe nach dem Julianischen Kalender. [Zurück]


Zitieren dieses Textes:
(1) virtuell: und Datum der Einsichtnahme
(2) im Druck: nicht erschienen
Text eingegeben: E. Herbst, 26.01.2007
Datum der Transkription: 26.01.2005