Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen



Ernennung Johann v. Lossows zum Balleistatthalter

Datum

Regest

Quelle
17.06.1575 Heinrich v. Bobenhausen, HDM des DO, ernennt auf Bitten der Ordensritter der Ballei Sachsen Johann v. Lossow zum Balleistatthalter Nieders. Staatsarchiv in Wolfenbüttel. 30 A Urk 6

Text

Wir Heinrich von gottes gnaden administrator des hochmeisterthumbs zu Preussen meister Teütschs Ordenns in teutschen und welschen lannden Wir, Heinrich von gottes gnaden, administrator des hochmeistertums zu Preußen, meister [des] Deutschen Ordens in deutschen und welschen landen,
empietten den würdigenn ersamen vnnd geistlichen hernn commenthurn, haußcommenthurn, trappierern, schäffnern, pastorn, pfarrhern, ambtleutten, vnnd gemeinlichen allen vnnd jeden anndern personen vnnsers ordens der balley zu Sachßen,
vnnsern freundtlichen vnnd günstigen grues vnnd alles guete zuuor.
entbieten den würdigen, ehrsamen und geistlichen herren komturen, hauskomturen, trappierern, schaffnern, pastoren, pfarrherren, amtleuten und gemeinlich allen und jeden andern personen unseres ordens der ballei zu Sachsen,
unsern freundlichen und günstigen gruß und alles gute zuvor, liebe Herren.
Lieb hern nach dem ir vnns vorschiener zeit vnnd nach absterben weylandt des ehrwürdigen vnnd christlichen hernn Heinrichen Gams geweßenen statthalters der balley Sachßen seligen,
damit dieselb mit ein ordennlichen haubt widerumb vorsehen möchte werden, verordnung zuthun,
vnnd hierzu den würdigen vnnd geistlichen hernn Johann von Lossaw vnnsers ordenns alßdan ir den negisten vnnd tauglichsten geacht vnnd erkannt, presentirt vnnd fürgeschlagen,
ine zue hierruff zu statthaltern vermelter balley zu confirmirn vnnd bestettigen durch instruction vnnd werbung verloffnen ein und siebenzigsten jars undertheniglich ersucht vnnd gepetten,
alß aber solches vß ettlichen bedenckhen vnnd fürnemmen vrsachen,
Liebe herren, nachdem ihr uns vorschienener zeit und nach absterben weiland des ehrwürdigen und christlichen herrn Heinrich Gam, gewesenen statthalters der ballei Sachsen seligen,
damit dieselbe mit einem ordentlichen haupt wiederum versehen möchte werden, verordnung zu tun und hierzu den würdigen und geistlichen herrn Johann von Lossow, unseres ordens [Mitglied], alsden ihr [für] den nächsten und tauglichsten geachtet und erkannt, präsentiert und vorgeschlagen [habt],
ihn hierauf zum statthaltern vermeldeter [genannter] ballei zu konfirmieren und bestätigen durch instruktion und werbung verlaufenen einundsiebenzigsten Jahres untertänig ersucht und gebeten,
als aber solches aus etlichen Bedenken und fürnehmen Ursachen,
- sonnderlich das wir bemelte balley zuuor visitirn lassen wollten, dazumal vorplieben vnnd eingestelt,
- welche dann nunmehr also verricht,
vnnd ir hirruff gemelten von Lossaw sambt hernn Otto von Blanckenburg commenthurn zu Langeln voriger gestalt zu vnnß abermals abgefertigt,
vnnd vff das hieuorige ersuchen vnnd pitten, welches er von Blanckenburg in sein vnnd ewer aller namen widerholt eräfert,
vnnd die verordnung vnnd bestettigung des von Lossaw zu statthaltern vnnß furter allerdings heimbgestelt,
- besonders dass wir bemeldete Ballei zuvor visitieren lassen wollten, dazumal verblieben und eingestelt,
- welche [Visitation] dann nunmehr also verrichtet,
und ihr hierauf gemeldeten von Lossow samt Hernn Otto von Blanckenburg, Komtur zu Langeln voriger gestalt zu uns abermals abgefertigt
und auf das hiervorige Ersuchen und Bitten, welches er, von Blanckenburg, in seinem und euer aller Namen wiederholt eräfert,
und die Verordnung und Bestätigung des von Lossow als Statthalter uns ferner allerdings anheimgestelt,
also haben wir inn crafft vnnserer obrigkeit, nach gehalten zeitlichen rath vnnd gueter furbetrachtung mehrgemelten von Lossaw zu vnsrem statthalter bemelter balley Sachssen
biß vff ein kunfftig capitul inn der allerbesten weiß vnnd form, wie wir das von rechts vnnsers ordens satzung gewohnheitt herkommen vnnd gerechtigkeit wegen thun sollen, konnen vnnd mögen,
bedacht angesehen verordent, vnnd confirmirt,
vnnd thun solches alles mit vnnd inn crafft diß brieffs,
- so haben wir ihn kraft unserer Obrigkeit, nach gehaltenem zeitlichen Rat und guter Vorbetrachtung mehrgemeldeten [mehrgenannten] von Lossow zu unserem Statthalter bemeldeter Ballei Sachsen
bis auf ein künftiges Kapitel in der allerbesten Weise und Form, wie wir das nach Recht unseres Ordens, Satzung, Gewohnheit, Herkommen und Gerechtigkeit wegen tun sollen, können und mögen,
bedacht, angesehen, verordnet und konfirmiert,
und thun solches alles mit und in Kraft dieses Briefs,
- demnach gepieten wir euch allen vnnd jeden bey der pflicht der heiligen gehorsam, damit ir gott. vnnd unß verwant seit, - demnach gebieten wir euch allen und jedem bei der Pflicht der heiligen Gehorsam, womit ihr Gott und uns verwandt seit,
- das ir hinfüro vorgedachten hern Johann von Lossaw fur euern statthaltter der balley Sachssen ann vnnser statt vnnd von vnnsernt wegen annehmendt, achtent, ehrent vnnd haltendt,
ime auch inn allen zimblichen vnnd gepürrlichen sachen, es sey mit setzen, entsetzen, verordnen, rechnung verhörren, beuehlen, vnnd gentzlichen allen vnnd jeden,
daß zu vnnsern vnnd vnsers ordens eher, nutz, notturfft vffnemmen vnnd gedeyhen dienstlich ist vnnd zurathen mag,
gehorsam, vnnd underthenigk, willig, räthlich, beystenndig, vnnd beholffen seinnt,
- dass ihr hinfür vorgedachten Herrn Johann von Lossow für euren Statthalter der Ballei Sachsen an unserer Statt und von unseretwegen annehmt, achtet, ehrt und haltet,
ihm auch in allen ziemlichen und gebührlichen Sachen, es sei mit Setzen, Entsetzen, Verordnen, Rechnung verhören, Befehlen und gänzlich allen und jeden ,
was zu unserem und unseres Ordens Ehre, Nutzern, Notdurft, Aufnehmen und Gedeihen dienlich ist und zuraten mag,
gehorsam und untertänig, willig, rätlich, beiständig und beholfen sein,
- wie ir des belonung vonn gott, vnnd gnadt vnnd dannck vonn vnß eurem obersten zuerfahen begerent. wie ihr dessen Belohnung von Gott und Gnade und Dank von uns, eurem Obersten, zu empfangen begehrt.
- Daran erzeiget ihr vnnß, vber das ir solches ohne das schuldig seidt, vnnd vnnser ernstlich meinung ist, sonnderlichs wollgefallen, - Daran erzeigt ihr uns, über das, [was ihr] ihr solches ohne dies schuldig seid und unsere ernstliche Meinung ist, besonderes Wohlgefallen.
- geben mit vnnserem anhangendenn insiegel zu Mergentheim den siebenzehenden monats tag junij, alß man zalt nach Christj vnnsers lieben hernn gepürt, tausendt fünfhundert siebentzig vnnd fünf jahr. Gegeben mit unserem anhangenden Insiegel zu Mergentheim, den siebzehnten Monatstag Juni, als man zählt nach Christi unseres lieben Herrn Geburt Tausend Fünfhundert Siebzig und Fünf Jahr.

Quelle

Niedersächsisches Staatsarchiv in Wolfenbüttel 30 A Urk 6


Publikationen

unbekannt


Anmerkungen

VORSCHIENEN, VERSCHIENEN: zuletzt vergangen [Grimm: DWB] [Zurück]

WERBUNG: bemühung um die gunst einer person [Grimm: DWB] [Zurück]

FÜRNEHM: vor anderen oder anderem ansehnlich, vorzüglich, ausgezeichnet, hauptsächlich [Grimm: DWB] [Zurück]

GESTALT: die gute, gehörige art [Grimm: DWB] [Zurück]

ERÄFERN: retractare - wiederholen [Grimm: DWB] [Zurück]

ZEITLICH:recht-, frühzeitig [Grimm: DWB] [Zurück]

ENTSETZEN: absetzen, das gegentheil von setzen: dem herrn und gebieter steht es zu, diener zu setzen und entsetzen; der könig setzet und entsetzet etliche bischöfe [Grimm: DWB] [Zurück]

AUFNEHMEN: gedeihen, aufblühen [Grimm: DWB] [Zurück]

ZURATEN: einem rat, beistand geben [Grimm: DWB] [Zurück]

RÄTLICH SEIN: mit hilfe oder rat dienend [Grimm: DWB] [Zurück]

EINEM BEHOLFEN SEIN: helfen [Grimm: DWB] [Zurück]


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Zitieren dieses Textes

(1) virtuell: http://ernstherbst.online.de/hist/urk/1575_hdm_lo_sth.htm und Datum der Einsichtnahme


Text eingegeben: E. Herbst, 17.12.2007
Datum der Transkription:
16.04.2005

Letzte Änderung: 20.12.2007